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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der STAY Solutions UG (haftungsbeschränkt) · Stand: August 2026

01

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der STAY Solutions UG (haftungsbeschränkt), Vacher Str. 32, 90766 Fürth (nachfolgend „STAY Solutions“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden über Softwareentwicklung, Softwarenutzung, IT-Dienstleistungen, Netzwerktechnik, Installationsleistungen, Hardwarelieferungen und kreative Leistungen.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Vereine, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als juristische Personen keine Verbraucher. Für sie gelten die Bestimmungen dieser AGB, die für Unternehmer gelten, entsprechend; § 310 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.

1.3 Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.

1.5 Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektverträge, Service-Level-Vereinbarungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

02

Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote auf der Website, in Prospekten, Preislisten und sonstigen Werbemitteln sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

2.2 Individuelle schriftliche Angebote von uns sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.

2.3 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme unseres Angebots durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt), durch schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Kenntnis und Billigung des Kunden.

2.4 Bei Registrierung für eine unserer Softwarelösungen kommt der Vertrag mit Freischaltung des Zugangs durch uns zustande.

2.5 Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten sowie diese AGB in Textform.

2.6 Vertragssprache ist Deutsch.

03

Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1 Der Umfang der von uns geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

3.2 Wir sind berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Unsere Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang mitzuwirken. Dazu gehören insbesondere:

Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Inhalte
Benennung eines fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartners
Gewährung des erforderlichen Zugangs zu Räumlichkeiten, Systemen und Netzwerken
Bereitstellung geeigneter technischer Infrastruktur (Stromversorgung, Internetzugang, Bauvorleistungen)
Zeitnahe Prüfung und Abnahme von Zwischen- und Endergebnissen
Sicherstellung, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind

3.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Qualität nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände, die uns hierdurch entstehen, werden nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen gesondert vergütet.

3.5 (nur gegenüber Unternehmern) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor Eingriffen in Systeme des Kunden hat dieser, soweit dies nach Art und Umfang des Eingriffs technisch möglich und zumutbar ist, eine vollständige und wiederherstellbare Datensicherung anzufertigen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, kann dies zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens nach § 254 BGB führen. Unsere Haftung richtet sich im Übrigen nach Abschnitt 18.

04

Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise als Endpreise inklusive Umsatzsteuer.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt:

Projektleistungen: nach Festpreis gemäß Angebot oder nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen
Software-Abonnements: monatlich oder jährlich im Voraus
Wiederkehrende Serviceleistungen: monatlich zum Monatsende
Hardware: vor Auslieferung oder gegen Rechnung bei laufender Geschäftsbeziehung
Einsätze vor Ort: nach Aufwand zuzüglich Anfahrtspauschale gemäß Preisliste

4.3 Bei Projekten mit einem Auftragswert über 2.500 EUR sind wir berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 40 % des Auftragswerts bei Vertragsschluss sowie Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.

4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz).

4.6 Verzugspauschale gegenüber Unternehmern. Ist der Kunde Unternehmer und befindet er sich mit einer Entgeltforderung in Verzug, sind wir berechtigt, je offener Entgeltforderung einmalig eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR zu verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Wir machen diese Pauschale frühestens ab dem 30. Tag nach Zugang der Rechnung oder ab der zweiten Zahlungserinnerung geltend. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.7 Mahnkosten gegenüber Verbrauchern. Ist der Kunde Verbraucher, berechnen wir ab der zweiten in Papierform versandten Mahnung Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR je Mahnung. Die Pauschale deckt ausschließlich Material- und Portokosten. Die erste Mahnung sowie Mahnungen in elektronischer Form sind kostenfrei. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

4.8 Leistungseinstellung bei Zahlungsverzug. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen von mehr als 30 Tagen in Verzug, sind wir nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben Kalendertagen berechtigt, laufende Leistungen einzustellen und Zugänge zu Softwarelösungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der Höhe und Dauer des Zahlungsverzugs sowie der Bedeutung der betroffenen Leistungen verhältnismäßig ist. Eine vollständige Sperrung der Software erfolgt nur, wenn eine weniger einschneidende Maßnahme nicht ausreicht. Der Kunde erhält auch während einer Sperre auf Anforderung Zugang zu seinen Daten zum Zweck des Datenexports in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

4.9 Wiederholter Zahlungsverzug. Gerät der Kunde innerhalb von zwölf Monaten mehr als zweimal mit fälligen Zahlungen um jeweils mehr als 14 Kalendertage in Verzug, sind wir berechtigt:

künftige Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen,
den Zugang zu unseren Softwareprodukten vorübergehend einzuschränken oder zu sperren,

soweit die jeweilige Maßnahme unter Berücksichtigung der Höhe und Dauer des Zahlungsverzugs sowie der Bedeutung der betroffenen Leistung verhältnismäßig ist.

Wir kündigen jede Maßnahme in Textform mit einer Frist von sieben Kalendertagen an und benennen dabei die offenen Forderungen. Eine vollständige Sperrung der Software erfolgt nur, wenn eine weniger einschneidende Maßnahme nicht ausreicht. Die Sperre wird unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktages nach vollständigem Zahlungseingang, wieder aufgehoben. Während einer Sperre bleiben sämtliche Daten des Kunden vollständig erhalten; auf Anforderung stellen wir dem Kunden auch während einer Sperre einen Export seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt.

4.10 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.11 Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise bei Dauerschuldverhältnissen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten verändern, insbesondere aufgrund von Veränderungen der Personal-, Infrastruktur-, Hosting-, Energie- oder Drittanbieterkosten oder aufgrund zusätzlicher gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen. Eine Preisanpassung darf nur in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Veränderung der maßgeblichen Kosten stehen.

Preisanpassungen teilen wir mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin.

05

Termine und Fristen

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Angaben.

5.2 Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

5.3 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Ausfälle oder Störungen von Drittanbieterdiensten, soweit diese außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und wir den jeweiligen Drittanbieter mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt haben, sowie Änderungswünsche des Kunden – verlängern die Fristen angemessen.

06

Individuelle Softwareentwicklung

6.1 Bei der Erstellung individueller Software erbringen wir Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich eine Vergütung nach Aufwand ohne Erfolgsverpflichtung (Dienstvertrag) vereinbart ist.

6.2 Grundlage der Entwicklung ist die gemeinsam abgestimmte Leistungsbeschreibung beziehungsweise das Pflichtenheft. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden werden als gesonderter Auftrag behandelt und nach Aufwand vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

6.3 Nach Fertigstellung stellen wir das Werk zur Abnahme bereit. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und abzunehmen oder Mängel in Textform konkret zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge weisen wir den Kunden bei Aufforderung zur Abnahme gesondert in Textform hin.

Soweit aufgrund der Leistungsbeschreibung oder der technischen und wirtschaftlichen Beschaffenheit des Projekts in sich abgeschlossene und selbständig nutzbare Teilleistungen vorliegen, können diese gesondert abgenommen werden.

6.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.5 Nimmt der Kunde die Leistung ohne Vorbehalt produktiv in Betrieb, kann hierin nach den Umständen des Einzelfalls eine konkludente Abnahme liegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.

6.6 Wir schulden keine bestimmte Programmiersprache, Architektur oder Technologie, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Auswahl geeigneter technischer Mittel obliegt uns nach fachlichem Ermessen.

6.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Software nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellbar ist. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB) und die Abnahme darf nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB).

07

Software-Produkte und Software as a Service

7.1 Dieser Abschnitt gilt für die Nutzung unserer Softwareprodukte, insbesondere Timora, TaskHub, STAYable, myShotlog und DLProtokoll.

7.2 Wir stellen dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der jeweiligen Software über das Internet zur Verfügung. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

7.3 Die Software wird auf Servern in Deutschland betrieben. Wir schulden eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt unseres Rechenzentrums. Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen, die auf der Infrastruktur des Kunden oder Dritter beruhen.

7.4 Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus an und führen sie vorrangig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Sicherheitsrelevante Updates können ohne Vorankündigung eingespielt werden.

7.5 Wir sind berechtigt, die Software aus sachlichem Grund weiterzuentwickeln und anzupassen – insbesondere zur technischen Verbesserung, zur Behebung von Sicherheitslücken, zur Anpassung an geänderte rechtliche Anforderungen oder an veränderte Marktbedingungen –, soweit der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Bei wesentlichen Funktionseinschränkungen informieren wir den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus und räumen ihm ein Sonderkündigungsrecht ein.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet:

Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen
Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben
uns unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht
die Software nicht rechtswidrig oder in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb beeinträchtigt
keine Maßnahmen zu ergreifen, die auf Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gerichtet sind

7.7 Kostenlos bereitgestellte Produkte oder Funktionen (Free-Tier) können wir jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform einstellen. Eine Überführung in ein kostenpflichtiges Modell erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden; ohne Zustimmung endet die Nutzung mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Vor Einstellung stellen wir dem Kunden einen Export seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Für kostenlose Leistungen besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf Supportleistungen.

7.8 Die vom Kunden eingegebenen Daten stehen im Verhältnis der Parteien allein dem Kunden zu. Wir erwerben hieran keine eigenen Rechte und nutzen die Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung. Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden die Daten auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Danach sind wir zur Löschung berechtigt und verpflichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Vor der Löschung weisen wir den Kunden in Textform auf den bevorstehenden Datenverlust hin.

7.9 Die Datenverarbeitung im Rahmen der Softwarenutzung erfolgt regelmäßig im Wege der Auftragsverarbeitung. Hierzu schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

08

IT-Dienstleistungen und Support

8.1 IT-Dienstleistungen — insbesondere Systembetreuung, Administration, Fehlerbehebung, Beratung und Support — erbringen wir als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

8.2 Reaktionszeiten gelten nur, soweit sie in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden. Angaben auf unserer Website oder in Werbematerialien stellen keine verbindliche Zusage dar.

8.3 Supportleistungen erbringen wir montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz unseres Unternehmens. Leistungen außerhalb dieser Zeiten bedürfen gesonderter Vereinbarung und werden mit Zuschlägen gemäß Preisliste vergütet.

8.4 Remote-Zugriffe auf Systeme des Kunden erfolgen nur mit dessen Zustimmung und über gesicherte Verbindungen. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Erteilung dieser Zustimmung berechtigt ist.

8.5 Wir sind nicht verpflichtet, Mängel an Fremdsoftware oder Fremdhardware zu beheben. Unsere Leistung beschränkt sich insoweit auf die Fehlereingrenzung und die Kommunikation mit dem jeweiligen Hersteller.

09

Netzwerktechnik, Installations- und Montageleistungen

9.1 Dieser Abschnitt gilt für Planung, Installation, Montage und Inbetriebnahme von Netzwerkinfrastruktur, Sicherheitstechnik, Kamerasystemen, elektronischen Schließsystemen sowie Smart-Home-Komponenten beim Kunden vor Ort.

9.2 Installationsleistungen erbringen wir als Werkleistung. Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme; Abschnitt 6.3 gilt entsprechend.

9.3 Der Kunde stellt sicher, dass:

die Einbauorte zugänglich und frei von Hindernissen sind
erforderliche Bauvorleistungen (Durchbrüche, Leerrohre, Stromanschlüsse) erbracht sind
alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, insbesondere bei Mietverhältnissen die Zustimmung des Eigentümers
bei Kamerasystemen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der geplanten Überwachung geprüft und gegeben ist

9.4 Bei der Installation von Kamerasystemen und vergleichbarer Technik weisen wir darauf hin, dass der Betrieb datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Insbesondere ist die Überwachung öffentlicher Bereiche sowie von Bereichen Dritter regelmäßig unzulässig. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und Rollenverteilung richtet sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung der jeweiligen Verarbeitung. Soweit der Kunde die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Eine rechtliche Prüfung des konkreten Überwachungskonzepts schulden wir nicht; auf Wunsch weisen wir auf erkennbare Problemstellungen hin.

9.5 Bei elektronischen Schließsystemen weisen wir darauf hin, dass diese von Stromversorgung, Netzwerkverbindung und Softwarefunktion abhängig sind. Der Kunde ist verpflichtet, eine mechanische Notöffnungsmöglichkeit vorzuhalten. Für Schäden durch Aussperrung infolge technischer Störungen haften wir nur nach Maßgabe von Abschnitt 18.

9.6 Werden bei Arbeiten in der Bausubstanz Leitungen, Rohre oder sonstige verdeckte Installationen beschädigt, deren Lage uns trotz Nachfrage nicht mitgeteilt wurde und die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennbar war, trifft uns insoweit kein Verschulden. Im Übrigen richtet sich unsere Haftung nach Abschnitt 18.

9.7 Der Kunde ist für den laufenden Betrieb, die Aktualisierung und die Wartung der installierten Systeme selbst verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag besteht.

10

Verkauf und Lieferung von Hardware

10.1 Soweit wir Hardware liefern, gelten ergänzend die Bestimmungen des Kaufrechts.

10.2 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

10.3 Werden wir von unserem Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer Bestellung nicht oder nicht rechtzeitig beliefert und trifft uns hieran kein Verschulden, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Wir informieren den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Ansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung bleiben unberührt, soweit uns ein Verschulden trifft.

10.4 Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren.

10.5 Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an den Transporteur über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über.

10.6 Für Hardware gelten die Gewährleistungsbestimmungen nach Abschnitt 17. Herstellergarantien bestehen daneben unabhängig und werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller gewährt; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber uns bleiben davon unberührt.

10.7 Altgeräte und Batterien. Gegenüber Verbrauchern nehmen wir Altgeräte im Umfang der jeweils gesetzlich bestehenden Rücknahmepflichten unentgeltlich zurück. Die Rücknahme erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Altbatterien nehmen wir im Umfang der jeweils gesetzlich bestehenden Rücknahmepflichten nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2023/1542 und dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), unentgeltlich zurück. Die gesetzlichen Informations-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten bleiben unberührt.

Bei Geräten, die ausschließlich zur Nutzung durch Unternehmer bestimmt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Rücknahme und Entsorgung entsprechend.

11

Kreativleistungen (Webdesign, Foto, Video, Print)

Hinweis: Dieser Abschnitt kann entfallen, falls Kreativleistungen nicht mehr über stay-solutions.net angeboten werden.

11.1 Kreativleistungen umfassen insbesondere Webdesign, Fotografie, Videoproduktion einschließlich Luftaufnahmen sowie die Gestaltung von Printmedien.

11.2 Gestalterische Entwürfe unterliegen dem künstlerischen Ermessen. Der Kunde hat Anspruch auf eine im Angebot festgelegte Anzahl von Korrekturschleifen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet.

11.3 Bei Foto- und Videoaufnahmen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass für alle abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen zur Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen vorliegen. Der Kunde stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

11.4 Für Drohnenaufnahmen gelten die luftrechtlichen Bestimmungen. Wir führen Aufnahmen nur durch, soweit die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Kann ein Flug aus witterungsbedingten, luftrechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht durchgeführt werden, vereinbaren wir einen Ersatztermin; Schadensersatzansprüche entstehen hierdurch nicht.

11.5 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Schriften) müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte beruhen.

11.6 Bei Druckerzeugnissen sind produktionsbedingte Farbabweichungen gegenüber der Bildschirmdarstellung sowie geringfügige Abweichungen in Format und Beschnitt branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Der Kunde ist verpflichtet, den Druckfreigabe-Entwurf sorgfältig zu prüfen; nach erteilter Druckfreigabe gehen Fehler zu seinen Lasten.

12

Einsatz von Künstlicher Intelligenz

12.1 Transparenz über unseren KI-Einsatz. Wir setzen bei der Erbringung unserer Leistungen KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel ein — insbesondere Code-Assistenten in der Softwareentwicklung sowie Werkzeuge zur Unterstützung bei Text-, Design- und Konzeptarbeit. Der Einsatz erfolgt ausschließlich unterstützend. Die fachliche Verantwortung für alle Arbeitsergebnisse verbleibt vollumfänglich bei uns.

12.2 Menschliche Kontrolle. Jedes KI-gestützt erstellte Arbeitsergebnis wird vor Auslieferung an den Kunden von einer fachlich qualifizierten Person geprüft, bewertet und erforderlichenfalls überarbeitet. Es findet keine unkontrollierte Übernahme maschinell erzeugter Inhalte statt.

12.3 Keine KI-Systeme in unseren Produkten. Unsere Softwareprodukte (Timora, TaskHub, STAYable, myShotlog, DLProtokoll) enthalten nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine KI-Systeme, für die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 besondere Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten. Sollten wir künftig KI-Funktionen in unsere Produkte integrieren, prüfen wir deren Einordnung nach der jeweils geltenden Rechtslage und erfüllen die hieraus resultierenden Kennzeichnungs-, Informations- und sonstigen gesetzlichen Pflichten.

12.4 Kennzeichnung nach der KI-Verordnung. Soweit wir im Auftrag des Kunden Inhalte erstellen, für die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 eine Kennzeichnungspflicht besteht, insbesondere bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, erfüllen wir die uns als Anbieter oder Ersteller treffenden Kennzeichnungs- und Informationspflichten, soweit diese in unserem Verantwortungsbereich liegen. Soweit der Kunde die Inhalte anschließend selbst veröffentlicht oder weiterverwendet, bleibt er für die Einhaltung der ihn als Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen treffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich.

12.5 Auskunftsanspruch des Kunden. Der Kunde kann jederzeit in Textform Auskunft darüber verlangen, in welchem Umfang bei der Erstellung eines konkreten Arbeitsergebnisses KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt wurden. Wir erteilen diese Auskunft unentgeltlich innerhalb angemessener Frist.

12.6 Vertraulichkeit beim KI-Einsatz. Wir übermitteln vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden nicht an KI-Dienste, ohne dass hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Soweit wir KI-Dienste einsetzen, wählen wir diese nach angemessenen datenschutzrechtlichen und sicherheitsbezogenen Kriterien aus. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden und dies datenschutzrechtlich erforderlich ist, stellen wir die erforderlichen Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO sicher. Eine Verwendung der vom Kunden übermittelten Daten zu Trainingszwecken durch von uns eingesetzte KI-Dienste wird vertraglich ausgeschlossen, soweit dies vom jeweiligen Anbieter angeboten und technisch sichergestellt werden kann. Auf Wunsch benennen wir dem Kunden die für sein konkretes Arbeitsergebnis eingesetzten KI-Dienste.

12.7 Rechte an KI-gestützt erstellten Arbeitsergebnissen. Wir weisen darauf hin, dass rein maschinell erzeugte Inhalte nach derzeitiger Rechtslage keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, da es an einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG fehlt. Wir liefern Arbeitsergebnisse ausschließlich in einer durch menschliche Bearbeitung, Auswahl und Anordnung geprägten Form aus. Für einzelne, nicht schöpferisch überarbeitete Bestandteile können wir keine urheberrechtliche Ausschließlichkeit und keine Gewähr dafür übernehmen, dass identische oder ähnliche Ergebnisse nicht auch Dritten vorliegen. Die Einräumung von Nutzungsrechten nach Abschnitt 13 erfolgt insoweit im rechtlich möglichen Umfang.

12.8 Keine Minderung der Gewährleistung. Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge lässt unsere Gewährleistungs- und Haftungspflichten unberührt. Für die Mangelfreiheit unserer Arbeitsergebnisse haften wir unabhängig davon, mit welchen Hilfsmitteln sie erstellt wurden.

12.9 KI-Kompetenz. Wir stellen gemäß Art. 4 KI-Verordnung durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die für uns tätigen Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

12.10 KI-generierte Inhalte des Kunden. Stellt der Kunde uns Inhalte zur Verfügung, die ganz oder teilweise mit KI erzeugt wurden, sichert er zu, dass er zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt ist und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde informiert uns über den KI-Einsatz, soweit dieser für die Erfüllung von Kennzeichnungspflichten relevant ist. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung solcher Inhalte resultieren.

12.11 Widerspruchsrecht. Der Kunde kann dem Einsatz KI-gestützter Werkzeuge bei der Erbringung von Leistungen für ihn in Textform widersprechen. Wir prüfen den Widerspruch und teilen mit, ob und zu welchen Konditionen eine Leistungserbringung ohne KI-Unterstützung möglich ist. Hieraus resultierende Mehraufwände können gesondert vergütungspflichtig sein.

13

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

13.1 An individuell erstellten Arbeitsergebnissen räumen wir dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.

13.2 Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, das Recht zur Bearbeitung sowie das Recht zur Weiterübertragung bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

13.3 Wir bleiben berechtigt, allgemeines Know-how, Konzepte, Verfahren, Programmierbausteine, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen oder eingesetzt werden, auch für andere Projekte zu verwenden. Dies gilt nicht für kundenspezifische Inhalte, Daten und Geschäftsgeheimnisse.

13.4 Setzen wir Open-Source-Komponenten ein, gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen. Wir informieren den Kunden auf Anfrage über die eingesetzten Komponenten und deren Lizenzen.

13.5 An unseren Standardsoftwareprodukten erwirbt der Kunde ausschließlich das Nutzungsrecht nach Abschnitt 7. Sämtliche darüber hinausgehenden Rechte verbleiben bei uns.

13.6 Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns sämtliche Nutzungsrechte an gelieferten Arbeitsergebnissen vor.

14

Datenschutz

14.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter stay-solutions.net/datenschutz.

14.2 Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

14.3 Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht und dass er zur Übermittlung der Daten an uns berechtigt ist.

15

Vertraulichkeit

15.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.

15.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Kundendaten, Kalkulationen und alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

15.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

15.4 Die Verpflichtung besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie zeitlich unbegrenzt.

16

Referenznennung

16.1 Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und Verwendung des Firmenlogos als Referenz zu benennen sowie eine allgemeine Projektbeschreibung zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs entfernen wir die Referenz innerhalb angemessener Frist von unseren Medien.

16.2 Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Referenznennung ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Verweigerung oder der Widerruf hat keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis.

16.3 Die Veröffentlichung vertraulicher Details erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

17

Gewährleistung

17.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

17.2 Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware beziehungsweise ab Abnahme des Werks. Bei gebrauchten Sachen beträgt sie ein Jahr.

17.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung beziehungsweise Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht:

bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und arglistigem Verschweigen eines Mangels,
bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei Bauwerken und bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) – hier gilt die gesetzliche Frist von fünf Jahren,
bei Ansprüchen nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechte Dritter),
bei Rückgriffsansprüchen nach §§ 445a, 445b, 478 BGB,
im Umfang einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie,
in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

Für Ansprüche wegen Mängeln von Leistungen, für die gesetzlich keine abweichende Verjährungsfrist vorgesehen ist, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

17.4 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (nur gegenüber Unternehmern). Bei Lieferung von Hardware und bei Werklieferungsverträgen hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).

17.5 Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Softwaremängeln sind die Umstände der Entstehung, die Fehlermeldung und die eingesetzte Systemumgebung anzugeben.

17.6 Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, verweigern wir sie oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels etwas anderes ergibt (§ 440 S. 2 BGB).

17.7 Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf unsachgemäßer Bedienung, eigenmächtigen Änderungen des Kunden, dem Einsatz in einer nicht vereinbarten Systemumgebung, Störungen von Drittsystemen oder unterlassenen Updates beruhen, soweit der jeweilige Umstand für den geltend gemachten Mangel ursächlich ist.

17.8 Stellt sich eine Mängelanzeige als unberechtigt heraus, sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, den entstandenen Aufwand nach unseren Stundensätzen zu berechnen, sofern der Kunde die fehlende Mangelhaftigkeit hätte erkennen können.

18

Haftung

18.1 Wir haften unbeschränkt:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
im Umfang einer übernommenen Garantie,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

18.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18.4 (nur gegenüber Unternehmern) Die Haftung für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt und beträgt je Schadensfall höchstens 50.000 EUR. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt als maßgeblicher Bezugswert die Jahresvergütung des betroffenen Vertrags.

18.5 (nur gegenüber Unternehmern) Für einen durch uns verursachten Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung des Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Datensicherung oder Wiederherstellung aufgrund einer von uns übernommenen Verpflichtung gerade von uns geschuldet war.

18.6 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 18.2 bis 18.5 gelten nicht in den in Ziffer 18.1 genannten Fällen. Die Haftung für Personenschäden ist in keinem Fall beschränkt.

18.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

18.8 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Vertragslaufzeit und Kündigung

19.1 Verträge über die Nutzung unserer Softwareprodukte werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist.

19.2 Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit und kann sodann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

19.3 Serviceverträge. Serviceverträge über wiederkehrende IT-Dienstleistungen haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten.

a) Gegenüber Verbrauchern verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

b) Gegenüber Unternehmern verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine abweichende Laufzeit ausdrücklich vereinbart wurde. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

19.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, bei schwerwiegender Verletzung der Nutzungsbestimmungen sowie bei missbräuchlicher Nutzung unserer Systeme.

19.5 Kündigungen bedürfen der Textform. Bei Verträgen, die über die Website abgeschlossen wurden, stellen wir Verbrauchern eine Kündigungsmöglichkeit über die dafür vorgesehene Schaltfläche bereit.

19.6 Bei Kündigung von Werkverträgen durch den Kunden vor Fertigstellung sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen (§ 648 BGB). Verbraucher können den Nachweis führen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Widerrufsrecht für Verbraucher

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden — insbesondere bei Vor-Ort-Terminen beim Kunden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungs- und Werkverträgen) beziehungsweise ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben (bei Warenlieferungen).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

STAY Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Vacher Str. 32, 90766 Fürth, Deutschland
Telefon: +49 911 47794710
E-Mail: info@stay-solutions.net

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Warenlieferungen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie zuvor Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch die vollständige Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell konfigurierte Systeme und maßgeschneiderte Softwarelösungen.

Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

Bei Verträgen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht kein Widerrufsrecht, soweit die vom Verbraucher in Auftrag gegebene Leistung ein Entgelt von 200 EUR nicht übersteigt (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: STAY Solutions UG (haftungsbeschränkt), Vacher Str. 32, 90766 Fürth, E-Mail: info@stay-solutions.net

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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Höhere Gewalt

21.1 Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

21.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Epidemien und Pandemien, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsinfrastruktur sowie Cyberangriffe, DDoS-Angriffe, Ransomware-Ereignisse und vergleichbare Sicherheitsvorfälle, jeweils soweit wir diese nicht zu vertreten haben und sie trotz angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen nicht verhindert oder abgewehrt werden konnten.

21.3 Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

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Schlussbestimmungen

22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

22.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Fürth. Wir sind daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

22.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz, soweit sich aus der Natur der Leistung nichts anderes ergibt.

22.4 Änderungen dieser AGB. Änderungen dieser AGB bei laufenden Vertragsverhältnissen werden dem Kunden in Textform angeboten. Eine Änderung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Kunden.

Abweichend hiervon dürfen wir Bestimmungen dieser AGB ohne Zustimmung des Kunden anpassen, soweit dies ausschließlich zur Umsetzung zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist und die Änderung keine wesentliche Änderung des Vertragsgefüges oder der Hauptleistungspflichten bewirkt.

Änderungen teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit; dabei stellen wir die betroffenen Regelungen gegenüber und benennen den Anlass der Änderung. Änderungen des vereinbarten Entgelts, der Vertragslaufzeit oder der wesentlichen Hauptleistungspflichten können nicht auf Grundlage dieser Ziffer einseitig vorgenommen werden.

22.5 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Dies gilt nicht für Übertragungen im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer Umwandlung nach dem Umwandlungsrecht. Einer Übertragung auf ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG dürfen wir nur aus wichtigem Grund widersprechen.

22.6 Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

22.7 Salvatorische Klausel gegenüber Verbrauchern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

22.8 Salvatorische Klausel gegenüber Unternehmern. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend zu Ziffer 22.7: Soweit die gesetzlichen Vorschriften keine Regelung enthalten oder ihre Anwendung zu einem für eine Partei unzumutbaren Ergebnis führen würde, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder nicht einbezogene Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

22.9 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für individuell ausgehandelte Vereinbarungen sowie für Vereinbarungen, für die gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Änderung dieser Textformklausel bedarf ebenfalls der Textform.

Stand: August 2026 · STAY Solutions UG (haftungsbeschränkt), Fürth

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